Vorteile von Zustiftungen
Für Sie ergeben sich als Zustifter bei der STIFTUNG FAMILIE LEBEN einige steuerliche Vorteile, denn das langfristige gesellschaftliche Engagement wird vom Gesetzgeber besonders geschätzt und steuerlich gefördert.
Zustifter und Ehegatten können innerhalb von zehn Jahren bis zu zwei Millionen Euro steuerlich wirksam zustiften. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Während bei Gründung einer eigenen Stiftung behördliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde, Genehmigung durch das Finanzamt und die Stiftungsverwaltung erforderlich werden, entfallen bei einer Zustiftung eben diese Schritte. Wenn Sie also den Wunsch verfolgen, selbst einen dauerhaften, langfristigen und nachhaltigen Beitrag zu leisten, ohne eine eigene Stiftung zu gründen, ist die Zustiftung der einfachste und effektivste Weg.